Geländeordnung für das Gelände und der Aufenthaltsräume:
Zuchtstätte vom Kloster-Hof & Maienbusch FCI
Heino
& Erika Rippen
Kleiner Klosterweg 10
27798 Hude.
Tel.: 04408 6801
Mobil: 01516 5151 117
kloster-hof@t-online.de
Bei aller Freude müssen auch Regeln eingehalten werden...
Die Geländeordnung umfasst jeweils das gesamte Gelände der aufgeführten Inhaber.
bei der Ausbildung unserer Hunde ist jeder Hundehalter zur besonderen Aufmerksamkeit verpflichtet.
Jeder Tierhalter ist dafür verantwortlich, dass er seinen Hund so führt, dass er ihn auch in unerwarteten Situationen im Griff hat;
Hunde müssen angeleint das Gelände betreten, erst auf Anweisung werden die Hunde abgeleint.
das Betreten unseres Hundeplatzes erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Eigentümer des Geländes Kleiner Klosterweg 10 in 27798 Hude, werden beim Betreten des Geländes von jeglicher Haftung freigestellt.
Voraussetzung für die Nutzung des Geländes ist eine gültige Tollwut - Impfung und eine Hundehaftpflichtversicherung.
Dieses ist beim Betreten des Geländes auf Verlangen vorzulegen;
vor dem Betreten des Geländes sollte der Hund noch die Gelegenheit zum Auslauf bekommen haben.
Jeder Hundebesitzer hat die Pflicht, den Platz sauber zu halten. Passiert ein „Malheur“ auf dem Platz, ist dieses mit der Hundekotschaufel
oder mit einem Kotbeutel unverzüglich zu beseitigen. Hierfür stehen Schaufeln, Kotbeutel und Abfallbehälter bereit;
Kranke Hunde mit Ansteckungsgefahr sowie mit Parasiten behaftete Tiere dürfen keinesfalls mit auf das Gelände mitgebracht werden!
Während der Teilnahme an der Ausbildung ist den Anweisungen der Übungsleiter ausnahmslos Folge zu leisten.
Läufige Hündinnen können leider aus Haftungsgründen nicht oder nur eingeschränkt an den Aktionen auf dem Gelände teilnehmen. Eine vorherige Anmeldung der läufigen Hündin ist beim Betreten des Geländes beim Ausrichter anzuzeigen, es bestehen keinerlei Haftungsansprüche.
Bei Nichteinhaltung der Geländeordnung oder mehrfachen massiven Störungen kann der Inhaber des Geländes von seinem Hausrecht gebrauch machen und ein einmaliges oder auch dauerndes Platzverbot aussprechen;
Mitglieder, die keinen Hund zur Ausbildung führen, werden um ruhiges Verhalten gebeten, damit der Hund und der Hundeführer nicht abgelenkt werden. Eltern haften für ihre Kinder;
zerstörtes Eigentum oder vollurinierte Ausbildungsgeräte der Geländeinhaber sind vom Hundebesitzer bzw. vom Schädiger zu reinigen bzw. zu ersetzen;
Auf dem gesamten Gelände ist das Rauchen verboten.
Abfälle, wie z.B. Plastikgeschirr etc. sind in den dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen;
am Ende der Übungsstunde findet gemeinsames Aufräumen des Geländes und der Aufenthaltsräume (WC) statt.
Auf- und Abbau der Übungsmaterialien: Jeder HF wird gebeten bei dem Auf- und Abbau behilflich zu sein!
Jeder Teilnehmer hat sich unaufgefordert in die ausgelegte Anwesenheitsliste einzutragen und für die Benutzung des Geländes den festgesetzte Obolus zu entrichten
Getränke usw. werden extra berechnet.
Für Ihr Verständnis und die Beachtung der Regeln bedanken wir uns und wünschen eine erfolgreiche Ausbildung mit Ihrem Hund und eine erholsame Zeit auf unserem Gelände;
Mit Ihrer Unterschrift auf dem ausgelegten Anmeldebogen erkennen Sie die Geländeordnung an.
Inhaber des Geländes Hude: Heino & Erika Rippen